Am Tag der Erkrankung der Schülerin/des Schülers ist es notwendig, dass die Eltern oder die Erziehungsberechtigten ihr Kind bis 7:40 Uhr telefonisch (Tel.: 05331/9230-0) oder per E-Mail (sekretariat@iserv-gis.de) im Sekretariat von der Schule abmelden. Dadurch erfährt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer, wie lange das Fehlen vom Unterricht ungefähr dauern wird. Spätestens am 3. Tag der Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vorzulegen.
Wenn es einer Schülerin/einem Schüler in der Schule nicht gut geht, meldet sich die- oder derjenige bei der Lehrkraft ab, bei der sie/er gerade Unterricht hat und sagt, dass es ihr/ihm nicht gut geht. In Begleitung begibt man sich dann in das Sekretariat und die Sekretärinnen veranlassen alles Weitere.
1. Minderjährige Schülerinnen und Schüler: Bei Krankheit oder Versäumnis aus anderen Gründen meldet ein Erziehungsberechtigter die Schülerin bzw. den Schüler telefonisch vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat ab.
Volljährige Schülerinnen und Schüler: Bei Krankheit oder Versäumnis aus anderen Gründen meldet sich die Schülerin bzw. der Schüler telefonisch oder schriftlich per E-Mail vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat.
Bei Versäumen einer Klausur wird zusätzlich die Fachlehrerin / der Fachlehrer (z. B. per E-Mail) informiert. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen eine ärztliche Bescheinigung (Arbeits- bzw. Prüfungsunfähigkeit) vorlegen. Verlässt eine Schülerin / ein Schüler vorzeitig den Unterricht, ist eine Abmeldung im Sekretariat erforderlich.
2. Ein vorhersehbares Unterrichtsversäumnis (z. B. ärztliche Untersuchungen, außerhäuslische Sportveranstaltungen und Wettbewerbe, Führerscheinprüfung usw.) muss vorab bei der Tutorin / dem Tutor bzw. der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer oder der Schulleitung (Ferienrandlage, Montag oder Freitag oder mehr als ein Schultag) beantragt und genehmigt beziehungsweise mitgeteilt werden.
3. Hinweise zum Ausfüllen des Entschuldigungsbogens:
Der Entschuldigungsbogen reicht für 10 Eintragungen; er wird in einer Klarsichthülle mit allen Anlagen aufbewahrt. Ein volles Blatt wird unverzüglich bei der Tutorin / dem Tutor bzw. der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer abgeben, die / der es archiviert. Der Oberstufenkoordinator gibt weitere leere Bögen aus.
Am Ende eines Schuljahres muss das Blatt (auch wenn es noch leer ist) bei der Tutorin / beim Tutor bzw. der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer abgegeben werden (Archivierung bis zum Abitur bzw. bis zum Ende der Einführungsphase). Zunächst werden die Kopfzeilen ausgefüllt und die belegten Fächer (erste Spalte) mit den Namen der Fachlehrkräfte eingetragen.
Für jeden Zeitraum des Fehlens (nicht pro Fehltag!) wird eine Spalte ausgefüllt (Fach, Lehrer, Anzahl der Fehlstunden) und unterschrieben, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen. Als Grund des Fehlens ist einzutragen: E: Erkrankt, B: Beurlaubt, S: Sonstiges.
Eine Entschuldigung und der ausgefüllte Bogen wird der Tutorin / dem Tutor bzw. der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer spätestens am dritten Schultag nach Rückkehr zur Unterschrift vorgelegt. Erst danach legt der Schüler bzw. die Schülerin den Entschuldigungsbogen (ggf. mit Anlagen wie ärztlicher Bescheinigung, Befreiungen etc.) den Fachlehrkräften unaufgefordert vor, welche die Kenntnisnahme bescheinigen.
Wird eine Klausur versäumt, kennzeichnet der betroffene Fachlehrer dies mit einem „K“ in der Spalte neben seiner Unterschrift. Das Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung wird vom Tutor bzw. Klassenlehrer in der vorletzten Zeile zusätzlich mit der Unterschrift bestätigt.
Sind die Fehlzeiten nicht spätestens 14 Tage nach Ende der Fehlzeit von den Fachlehrern und vom Tutor bzw. Klassenlehrer abgezeichnet, gelten die Stunden als unentschuldigt, was zu einer Bewertung der Stunden mit 00 Punkten führt. Bei Erkrankung von Lehrkräften wird diese Frist verlängert. Sonderregelungen für einzelne Schülerinnen und Schüler können angeordnet werden.
Nur bei ganz besonders wichtigen Gründen ist es möglich, auf schriftlichen Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten von der Teilnahme am Unterricht befreit zu werden. Wichtige Gründe sind z. B. familiäre Ereignisse oder die Teilnahme an Sportveranstaltungen (Antrag auch durch den Sportverein möglich).
Den Antrag erhält der Klasssenlehrer /die Klassenlehrerin / der Tutor / die Tutorin. Er/sie genehmigt ein eintägiges Fehlen. Eintägiges Fehlen rund um Wochenenden, Feiertagen und Ferien sowie mehrtägiges Fernbleiben vom Unterricht müssen vom Schulleiter genehmigt werden.
Grundsätzlich gibt es für Urlaubsreisen vor oder nach den Ferien keine Unterrichtsbefreiung. Anträge sollten nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gestellt werden, z.B. wenn eine Ablehnung der Beurlaubung eine persönliche Härte bedeuten würde. Die Entscheidung hierüber trifft immer der Schulleiter.
Grundsätzlich gilt auch: Entstandene Lerndefizite sind selbständig auszugleichen. Ersatzleistungen, die in den Beurlaubungszeitraum fallen, sind mit den betroffenen Fachlehrkräften abzusprechen. Ein Anspruch auf das Nachschreiben von Klassenarbeiten besteht in diesem Fall nicht.
Näheres zu den obigen Themen findet man auch in der Schulordnung.