Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgt werden. Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit jedoch nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.
Als Ergebnis der Klassenbildung entstehen am GiS folgende pädagogische Einheiten:
Leider unterliegen auch die Kosten für Klassenfahrten derzeit großen Steigerungen, so dass die im Folgenden angegebenen Obergrenzen neu abgestimmt werden müssen. Es kann bei anstehenden Fahrten aber bereits zu leichten Überschreitungen kommen.
Unter Berücksichtigung der Schulferientermine findet die Fahrt am Ende der 5. Klasse für den gesamten Jahrgang zum gleichen Zeitpunkt statt. Sie hat einen erlebnispädagogischen Schwerpunkt und führt in der Regel nach Schillig (Wangerland). Die Patenschülerinnen und Patenschüler unterstützen die Organisation und Durchführung der Schulfahrt. Im Rahmen eines Sozialpraktikums begleiten sie ihre Patenklasse. Die Klassenfahrt umfasst fünf Unterrichtstage. Die Gesamtkosten der Fahrt dürfen 280 € pro Teilnehmer nicht überschreiten.
Unter Berücksichtigung der Schulferientermine findet die Fahrt am Ende der 8. Klasse statt. Der Zeitpunkt ist mit dem Termin der Klassenfahrt im Jahrgang 5 gekoppelt. Die Klassenfahrt umfasst fünf Unterrichtstage. Die Gesamtkosten der Fahrt dürfen 300 € pro Teilnehmer nicht überschreiten.
Im Jahrgang 11 findet keine Schulfahrt statt.
Unter Berücksichtigung der Schulferientermine und der Abstimmung mit den anderen Gymnasien Wolfenbüttels findet die Fahrt in Semester 13.1 in der Arbeitswoche vor den Herbstferien statt. Die Schulfahrt im Jahrgang 13 ist eine Studienfahrt. Der inhaltliche Schwerpunkt ergibt sich aus dem Unterrichtsfach des Tutorenkurses. Die Studienfahrt umfasst fünf Unterrichtstage. Die Gesamtkosten der Fahrt dürfen 450 € pro Teilnehmer nicht überschreiten.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl zusätzlicher Fahrten, die je nach Kurswahl, individuellem Interesse und Budget der Schule stattfinden können. Hierzu zählen die Weimarfahrt und das Geländepraktikum in der Oberstufe, alle Schüleraustausche, der Skikurs, Orchester- und Theaterfahrten sowie Exkursionen der Arbeitsgemeinschaften oder der Begabungsförderung.
Unter Gesamtkosten sind in allen Jahrgängen Kosten für An- und Abreise, Übernachtung, Halbpension und Programmpunkte zu verstehen. Fahrten, die diesen Kostenrahmen überschreiten, werden i.d.R. nicht genehmigt.
Bei Problemen mit der Finanzierung unterstützt oft das Jobcenter oder der Landkreis Wolfenbüttel bis hin zur vollständigen Kostenübernahme. In besonderen Härtefällen finden wir auch individuelle Lösungen, z.B. mit Hilfe unseres Fördervereins. Fragen Sie einfach beim Klassenlehrer/Tutor oder im Sekretariat nach.